Citroen Ami Leichtfahrzeuge mit Euro als Symbol für finanzielle Förderung

Starthilfe für leichte Stromer: Wo und wie elektrische Leichtfahrzeuge gefördert werden

Die milliardenschwere Förderung für Elektroautos, der Umweltbonus, ist seit 2016  ein Erfolgsmodell. Im Jahr 2022 war knapp die Hälfte aller neu zugelassenen PKW mit alternativen Antrieben unterwegs.

Doch was ist mit elektrischen Leichtfahrzeugen? Leider bleiben sie bei der BAFA bisher außen vor. Ein entsprechender Entwurf des Bundesfinanzministeriums wurde nun wohl erst einmal zurückgestellt. Dennoch gibt es in einzelnen Bundesländern und Kommunen Förderinitiativen für elektrische Leichtfahrzeuge. Wo und wie ihr an die Förderung kommt, stelle ich hier vor.

Dieser Beitrag wird aktualisiert, sobald es neue Förderprogramme gibt. Es lohnt sich also, immer mal wieder vorbeizuschauen. 

Was sind Leichtfahrzeuge eigentlich? Das und mehr kannst Du in meinem Post „Was sind Leichtfahrzeuge?“ lesen.

Berlin

Name des Förderprogramms: Wirtschaftsnahe Elektromobilität

Wer ist förderberechtigt? Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Berlin, die ein motorisiertes Fahrzeug für ihre Tätigkeit benötigen

Welche Leichtfahrzeuge werden gefördert? Elektrische Zweiräder (L1e, L3e, L4e) und Leichtfahrzeuge gemäß einer Liste

Wie hoch ist die Förderung? 30 % des Nettopreises, maximal 5.000 € für Leichtfahrzeuge, 500 € pro Fahrzeug für elektrische Zweiräder

Website des Förderprogramms: https://www.ibb-business-team.de/welmo/

In Berlin wird der Kauf von Leichtfahrzeugen für Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen des Programms  Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) gefördert. Die Förderung läuft bereits seit 2019 und wurde jüngst noch einmal bis Ende 2023 verlängert. Neben ausgewählten Leichtfahrzeugen (die Liste gibt es über den Link oben) werden auch herkömmliche Autos und Nutzfahrzeuge mit Elektroantrieb gefördert.  

Für Leichtfahrzeuge gibt es dabei 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zurück, maximal jedoch 5.000 €. Auf der Liste befinden sich leichte Transporter wie der Ari 458 oder Goupil G4, aber auch Miniautos wie der Microlino und diverse Modelle von Aixam.  Weiterhin werden auch elektrische Zweiräder wie E-Roller oder S-Pedelecs (Klassen L1e, L3e, L4e) mit 500 € je Fahrzeug gefördert. Neben dem Erwerb von elektrischen (Leicht)Fahrzeugen wird auch eine Beratung zur Erschließung des Potenzials für Fuhrpark und Ladeinfrastruktur sowie zur Realisierung, beispielsweise zur Erfassung der Mobilitätsbedarfe, zur Fuhrparkintegration, oder zum Netzanschluss.

Baden-Württemberg

Name des Förderprogramms: BW-e-Solar-Gutschein

Wer ist förderberechtigt? natürliche Personen, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts und Personengesellschaften

Welche Leichtfahrzeuge werden gefördert? Vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klassen L6e und L7e

Wie hoch ist die Förderung? 1.000 € pro Fahrzeug

Website des Förderprogramms: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/bw-e-solar-gutschein.html

In Baden-Württemberg ist die Förderung mit dem knackigen Namen BW-e-Solar-Gutschein mittlerweile an den Betrieb einer Solaranlage gekoppelt.

Förderberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts und Personengesellschaften, die eine Solaranlage gemäß § 3 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) betreiben. Die Fotovoltaikanlage muss eine Leistung von mindestens 2 kW/Fahrzeug aufweisen und bereits betrieben oder innerhalb von 6 Monaten in Betrieb genommen werden. Das Fahrzeug muss nach dem 1.12.21 bestellt und in Baden-Württemberg zugelassen sein. Gefördert werden vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klassen L6e und L7e sowie Autos der Klasse M1 und m Nutzfahrzeuge der Klasse N1. 

Pro Fahrzeug gibt es 1000 € beim Kauf bzw. 333,33 € p.a. bei geleasten Fahrzeugen. Zusätzlich wird die Beschaffung einer Wallbox, mit der das Fahrzeug aus eigenem Solarstrom (gegebenenfalls ergänzt durch Ökostrom) geladen werden kann, mit 500 € unterstützt. Die Auszahlung erfolgt nach Einreichen eines Verwendungsnachweises nach Zulassung des Fahrzeugs bzw. Installation der Wallbox. 

Das Förderprogramm läuft bis längstens Ende 2023. 

Nordrhein-Westfalen

Name des Förderprogramms: progres.nrw klimaneutrale Mobilität

Wer ist förderberechtigt? Kommunen, Gemeinden und deren nicht-wirtschaftlich tätige Betriebe 

Welche Leichtfahrzeuge werden gefördert? vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klassen L6e und L7e

Wie hoch ist die Förderung? 40 % der Anschaffungskosten, maximal 30.000 €

Website des Förderprogramms: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderinstrumente-fuer-die-energiewende/foerderung-von-batterieelektrofahrzeugen-und-brennstoffzellenfahrzeugen

In Nordrhein-Westfalen können lediglich Kommunen, Gemeinden und deren nicht-wirtschaftlich tätige Betriebe eine Förderung für vierrädrige Leichtfahrzeuge in Anspruch nehmen. 

Für die Klassen L6e und L7e gibt es dafür aber bis zu 30.000 € bei einer Förderquote von 40 % der Anschaffungskosten. Gefördert werden neben Neuwagen auch Vorführfahrzeuge, die weniger als 5.000 km gelaufen sind und einmalig auf einen Händler zugelassen waren. 

Beispiele für Leichtfahrzeuge der Klasse L7e findest du hier.

Nach Einholen eines Kostenvoranschlages kann der Antrag online gestellt werden. Das Förderprogramm läuft vorerst bis zum 30.06.2024.

Thüringen

Name des Förderprogramms: E-Mobil Invest

Wer ist förderberechtigt? Gemeinden, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Vereine, private Pflegeanbieter uvm.

Welche Leichtfahrzeuge werden gefördert? Leichtfahrzeuge aller Klassen L1e, L2e, L3e, L4e, L5e, L6e, L7e

Wie hoch ist die Förderung? bis L5e: 40 % bis 12.000 €, nur Gemeinden, Landkreise etc.; L6e/L7e: bis zu 12.000 € / 8.000 € / 4.000 € für Gemeinden etc. / kommunale Betriebe etc. / andere juristische Personen

Website des Förderprogramms: https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/e-mobilinvest

Aktuell sind die Mittel im Thüringer Förderprogramm E-Mobil Invest aktuell zwar erschöpft, jedoch stellt die Aufbaubank Thüringen einen neuen Förderaufruf für die Mitte des 2. Quartals 2023 in Aussicht. 

Gemäß der Förderrichtlinie können hier Kommunale Betriebe, Vereine, private Pflegeanbieter, Gemeinden und andere juristische Personen (vollständige Beschreibung in der Förderrichtlinie) eine Förderung für Leichtfahrzeuge beantragen. Dabei dürfen die Leichtfahrzeuge hier nur bis zu dreirädrig sein, die Miniautos und Minitransporter der Klassen L6e und L7e werden also nicht gefördert. Über die möglichen Gründe stehe ich aktuell noch im Austausch mit den zuständigen Mitarbeitern der Aufbaubank Thüringen. 

Die Förderquote beträgt 40 %, maximal gibt es 12.000 € pro Fahrzeug. Die Auswahl der bis zu dreirädrigen Leichtfahrzeuge, die diesen Kaufpreis überschreiten, sollte allerdings ohnehin schon sehr gering sein. 

Update: Nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachbereich teilte mir eine Mitarbeiterin der Thüringer Aufbaubank mit, dass trotz der missverständlichen Formulierung auch vierrädrige Leichtfahrzeuge gefördert werden. Diese werden aber nicht nach Punkt 2.7 der Richtlinie, sondern wie konventionelle elektrische PKW und Nutzfahrzeuge nach Punkt 2.4 der Förderrichtlinie berücksichtigt. Das heißt, hier gibt es folgend maximale Fördersätze bei einer Förderquote von 30 % bzw. 40 %, wenn das Fahrzeug nachweislich ein Fahrzeug mit konventionellem Antrieb (sprich Verbrenner) ersetzt:

  • bis zu 8.000 € für u.a. kommunale Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, gemeinnützige Vereine und private Pflegeanbieter usw.
  • bis zu 12.000 € für Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise
  • bis zu 4.000 € für andere juristische Personen und wirtschaftlich tätige natürliche Personen 

Damit bietet Thüringen die höchste Förderung für Leichtfahrzeuge und schafft ein attraktives Angebot, um Flotten vor allem in den Gemeinden zu elektrifizieren.

München

Name des Förderprogramms: Förderprogramm klimaneutrale Antriebe

Wer ist förderberechtigt? Privatpersonen, Unternehmen, Selbstständige, Vereine, uvm. aus München

Welche Leichtfahrzeuge werden gefördert? Leichtfahrzeuge aller Klassen: L1e, L2e, L3e, L4e, L5e, L6e, L7e

Wie hoch ist die Förderung? 25 % des Nettopreises, Leichtfahrzeuge: 750 € für L1e-L4e, 3.000 € für L5e-L7e

Website des Förderprogramms: https://stadt.muenchen.de/infos/foerderprogramm-muenchen-elektromobilitaet.html

In der bayrischen Landeshauptstadt werden Leichtfahrzeuge aller Klassen, Lastenräder und -pedelecs und sogar Fahrradanhänger im Rahmen des Förderprogramms Klimaneutrale Antriebe mit 25 % der Nettokosten gefördert.

Die dahingehend novellierte Förderrichtlinie startet im zweiten Quartal 2023 über ein eigenes Förderportal. Dort können Privatpersonen, aber auch u.a. Gewerbetreibende, Freiberufler und Vereine einen Antrag stellen.

Die drei- und vierrädrigen Leichtfahrzeuge der Klassen L5e bis L7e werden dabei mit maximal 3.000 € gefördert, zweirädrige Leichtfahrzeuge der Klassen L1e bis L4e immerhin noch mit 750 €. 

Ein Pluspunkt für die Stadt München in Sachen Inklusion: Inhaber:innen des München Pass, also zum Beispiel Sozialhilfeempfänger:innen, Asylbewerber:innen und armutsgefährdete Personen erhalten die doppelte Förderung sowohl prozentual als auch in der Maximalsumme. So soll klimaneutrale Mobilität für alle ermöglicht werden. Tatsächlich werden aber Leichtmobile so deutlich attraktiver, wie ein Rechenbeispiel am Opel Rocks-E zeigt. Der kleine Opel Rocks-E kostet somit für Münchner statt 7.990 € nur noch knapp 5.990 €. Für Inhaber:innen des München Pass sogar nur 3.995 €. Damit rückt er in den Bereich vieler gebrauchter Kleinwagen.

Regensburg

Name des Förderprogramms: Green Deal Regensburg Elektromobilitäts-Förderung

Wer ist förderberechtigt? Privatpersonen, Unternehmen, Selbstständige, Vereine, uvm. aus Regensburg

Welche Leichtfahrzeuge werden gefördert? Leichtfahrzeuge aller Klassen: L1e, L2e, L3e, L4e, L5e, L6e, L7e

Wie hoch ist die Förderung? 25 % des Nettopreises, Leichtfahrzeuge: 750 € für L1e-L4e, 3.000 € für L5e-L7e

Website des Förderprogramms: https://www.greendeal-regensburg.de/foerderprogramm-regensburg-effizient/elektromobilitaet

In der bayrischen Stadt Regensburg werden im Rahmen des Green Deal Regensburg Leichtfahrzeuge für die Einwohner:innen und dort ansässigen Gewerbe zu den gleichen Bedingungen wie in München gefördert. Allerdings gibt es hier keine Vorteile für Sozialhilfempfänger:innen. Außerdem hinkt Regensburg in Sachen Digitalisierung etwas hinterher – der Antrag kann nicht online, sondern nur per Post gestellt werden. Die Fördersummen fasst die folgende Grafik noch einmal zusammen.

Limburg an der Lahn

Name des Förderprogramms: Förderprogramm Elektromobilität – gemeinsam mehr bewegen

Wer ist förderberechtigt? Einwohner:innen und ansässige Unternehmen, Vereine, etc.

Welche Leichtfahrzeuge werden gefördert? Leichtfahrzeuge aller Klassen: L1e, L2e, L3e, L4e, L5e, L6e, L7e

Wie hoch ist die Förderung? 25 % des Nettopreises, Leichtfahrzeuge: 750 € für L1e-L4e, 3.000 € für L5e-L7e

Website des Förderprogramms: https://www.limburg.de/Mobilität-Verkehr/Elektromobilität-/Limburg-elektrisiert

Auch im hessischen Limburg an der Lahn können sich die knapp 35.000 Einwohner:innen sowie ansässige Gewerbe, Vereine uvm. über eine Förderung für Leichtfahrzeuge freuen. Gefördert wird die Anschaffung diverser Elektrofahrzeuge mit 25 % der Nettosumme bis zu einer maximalen Fördersumme . Für Leichtfahrzeuge der Klassen L1e bis L4e gibt es bis zu 500 € und für Leichtfahrzeuge der Klassen L5e bis L7e bis zu 1.000 €. Lastenfahrräder und Pedelecs werden mit bis zu 750 € gefördert.

Das Besondere am Limburger Förderprogramm: PKW und leichte Nutzfahrzeuge (Klassen M1 bzw. N1) werden gemäß einer neuen Richtlinie seit dem 1.3.2023 nur noch als Gebrauchtwagen gefördert, die maximale Fördersumme liegt hier bei 1.000 €.

Für Inhaber:innen des Limburg Pass (ähnlich dem München Pass) erhöht sich die Förderquote auf 50 % bei gleichbleibenden maximalen Fördersummen. 

Wer sein gefördertes Elektrofahrzeug am Betriebsstandort nachweislich mit Ökostrom lädt, erhält einen Ökobonus von zusätzlich 100 €. Dies gilt jedoch nicht für Pedelecs. 

Der Antrag für die Förderung kann per Mail oder Post an die Stadt übermittelt werden. 

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